Sonderfall Zeitschlossverlängerung
- Vor Ablauf der Funktion beantragen Sie bei Ihrem Finanzdienstleister eine Laufzeitverlängerung gemäß den Vertragsvereinbarungen.
- Laufzeitverlängerung ist auch nach Ablauf des Zeitschlosses möglich.
- Ihr Finanzdienstleister gibt via Web-Interface ein neues Ablaufdatum an.
Hierfür benötigt der Finanzdienstleister Ihre Zugangsdaten zum STOLL WEBSHOP.
Im STOLL WEBSHOP - Mit Angabe des neuen Ablaufdatums wird das neue EVP erzeugt und steht Ihnen zum Download bereit.
- Sie laden sich das neue EVP herunter und installieren es auf den entsprechenden Maschinen.